Behandlungsbeginn

Hierüber gibt es geteilte Ansichten; beginnt man sehr früh, wird die Behandlung insgesamt sehr lange dauern; darüberhinaus sind gewisse spätere Entwicklungen noch nicht so genau abschätzbar. Wartet man hingegen den Zahnwechsel ab, "liegen die Karten auf dem Tisch". Bei einer Reihe von Fehlstellungen ist ein früher Behandlungsbeginn allerdings durchaus von Vorteil:

  • Seitliche Kreuzbisse: Häufig ist der Unterkiefer nach der Seite weggeschwenkt; eine frühzeitige Korrektur verhindert, daß der Unterkiefer später tatsächlich schief wächst.
  • Frontale Kreuzbisse: Eine frühzeitige Korrektur ermöglicht eine normale Abbeißfunktion und kann einen möglicherweise stark vorwachsenden Unterkiefer im Wachstum bremsen.
  • Weit vorstehende obere Schneidezähne: Die Traumagefahr wird verringert (siehe "Warum Kieferorthopädie").
  • Starke Kieferfehlstellungen: Hier ist die Beeinflussung des Kieferwachstums gefragt; dies ist erfahrungsgemäß in jüngeren Jahren (daß heißt vor dem Abschluß des Zahnwechsels) eher möglich als später, nicht zuletzt deshalb, weil die Spangen, die dafür in Frage kommen, von jüngeren Kindern oft besser getragen werden.

Auch die Maßnahmen der "vorbeugenden Kieferorthopädie" (siehe dort) erfordern naturgemäß ein frühzeitiges Eingreifen. Die aktuellen Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen schließen einen Behandlungsbeginn vor Einsetzen des Zahnwechsels im vorderen Seitenzahn- und Eckzahnbereich aus, es sei denn, es liegt einer der oben genannten Befunde vor. Es ist aber laut Kassenrichtlinien nicht in jedem dieser Fälle bei frühzeitigem Behandlungsbeginn eine umfassende Planung möglich.

Hierunter versteht man Maßnahmen, die darauf abzielen, Zahn- und Kieferfehlstellungen gar nicht erst entstehen zu lassen. Hierzu gehören vor allem die Erhaltung der Milchzähne als Platzhalter für die Nachfolgezähne, und das Abstellen schlechter Gewohnheiten, in erster Linie des Daumenlutschens (siehe hierzu auch "Eure Bilder").

Zähne können bis ins hohe Alter durch den Kieferknochen bewegt werden. Nach Abschluß des Kieferwachstums nach der Pubertät ist aber naturgemäß keine Wachstumssteuerung mehr möglich. Die Zahnbewegung verläuft darüberhinaus meistens langsamer als bei Kindern und Jugendlichen. Häufige Gründe für kieferorthopädische Maßnahmen bei Erwachsenen sind:

  • Im Laufe der Jahre immer schlimmer gewordene Engstände im Frontzahnbereich, die allmählich entstellend werden.
  • Auffächerung der Frontzähne mit Lückenbildung nach einer vorausgegangenen, ausgedehnten Zahnbettentzündung mit Knochenverlust.
  • Verbesserung der Stellung einzelner Zähne im Vorfeld einer Behandlung mit Zahnersatz (z.B. Aufrichtung gekippt stehender Zähne vor der Versorgung mit einer Brücke).
  • Chirurgische Behandlung sehr schwerer Kieferfehlstellungen: Dem Kieferorthopäden kommt in einem solchen Fall die Aufgabe zu, die Zahnbögen vor dem operativen Eingriff so umzuformen, daß sie nach der Operation möglichst gut eineinander greifen. Nach der Operation sind meistens noch Feinkorrekturen der Verzahnung erforderlich (Fallbeispiele 9 und 10).